Rauchmelderpflicht in Bayern

Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

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LFV Positionspapier Rauchwarnmelder (536,6 KiB)

Gesetzliche Grundlage

Zum 01. Januar 2013 wurde die Bayerische Bauordnung, um die Pflicht des Anbringens von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, ergänzt. Demnach sind nun nach Artikel 46 Absatz 4 mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen. Bei Neubauten gilt diese Pflicht mit einer Baugenehmigung ab dem 01.01.2013. Bei bestehenden Gebäuden müssen die Rauchwarnmelder bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet, werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dadurch erkennt der Melder den Brandrauch und löst das Warnsignal so lange aus, bis die Kammer wieder rauchfrei ist.

Auf was sollte man beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten?

Gute Rauchwarnmelder entsprechen der DIN EN 14 604 „Rauchwarnmelder“ und haben eine CE Kennzeichnung. Zudem vergeben unabhängige Testzentren wie Kriwan oder der Verband der Sachversicherer (VdS) als Qualitätskennzeichen ein brennendes „Q“. Rauchwarnmelder mit dem Kennzeichen „Q“ zeichnen sich zudem mit geprüfter Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebauten Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer aus.

Wie viele Rauchmelder braucht man und wo bringt man diese an?

I.d.R. braucht man einen Rauchwarnmelder für einen Raum bis 60 qm Grundfläche. Angebracht werden sollen diese in der Mitte eines Raumes. Brandrauch ist warm und steigt deshalb an die Decke. Aus diesem Grunde sollen die Rauchwarnmelder auch an der Decke angebracht werden. Geprüft werden sollen die Rauchwarnmelder i.d.R. mindestens einmal monatlich, mittels des am Gerät vorhandenen Prüfknopfs. Näheres hierzu können Sie auch den Bedienungsanleitungen der Hersteller entnehmen.

Wie wirken Rauchwarnmelder auf Kinder?

Wird vom Rauchwarnmelder Brandrauch erkannt, alarmiert dieser mit einem durchdringenden Alarmton von ca. 85 db (in 3 m Entfernung). Kinder neigen dazu, sich bei Lärm zu verstecken oder sich z.B. im Bett zu zudecken. Deshalb sollte man Kinder in der Wohnung b ei Testen zuschauen lassen und ihnen das richtige Verhalten bei Auslösung des Alarmes erklären.

Wo kann man sich weiter zum Thema Rauchwarnmelder informieren?

Verschiedene Organisationen, Verbände und Behörden haben zu dem Thema weitergehende Informationen erstellt.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat u.a. hierzu Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht in
Wohnungen (http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/) herausgegeben.

Zudem erfährt man unter www.rauchmelder-lebensretter.de alles zum Thema Rauchwarnmelder. Dort erhält man Hinweise zur Anbringung, Kauftipps, gesetzliche Vorgaben und Funktionsweise von Rauchwarnmeldern. U.a. gibt es dort auch Tipps und Hinweise für Mieter, Vermieter und Eigentümer.